Wenn Sie zahlen, könnten Sie etwas sparen!
deutschlandblogger | 15. März 09 | Topic 'Privathaushalt'
So würde die Zusammenfassung des http://www.n-tv.de/1119635.html lauten, wenn man alle Fakten zusammenfasst.
Konkret geht es um das leidige Thema Steuern, genauer gesagt um das eher erfreuliche Thema Steuern sparen. Einkommenssteuern, angemerkt.
Um Steuern zu sparen, muss man natürlich erstmal Steuern zahlen. Wer also gar keine Steuern zahlt oder nur relativ wenig, hat kann auch nichts sparen.
Für den Rest gibt es ab diesen Jahr eine neue bzw. erweiterte Möglichkeit die Einkommensteuererklärung aufzublähen. Wer Haushaltshilfen beschäftigt, darf 20% der enstandenen Kosten steuerlich geltend machen, sprich absetzen. Natürlich nur, wenn wenn es sich dabei auch um ein legales Beschäftigungsverhältniss handelt. Durch dessen Umsetzung, wie sollte es anders sein, natürlich auch wieder Kosten entstehen. Schauen wir uns das doch mal an den Beispielzahlen aus dem oben verlinkten Artikel an:
Da verdient eine Haushaltshilfe 250 Eur im Monat, macht jährliche Kosten von 3000 Eur. Die bekommt unsere fleissige Haushaltshilfe.
Da wir das ganze "legalisieren" wollen, melden wir uns und unsere fleissige Helferin auch brav bei der Minijob Zentrale an.
Dadurch entstehen uns weitere Kosten in Höhe von 14,27%, was sich im Jahr auf 428,10 Eur summiert.
Dadurch das ganze "legalisiert" ist können nun 20% der entstandenen Kosten steuerlich geltend gemacht werden. Das wären immerhin 685,62 Eur, allerdings sollte man von unserem Staatshaushalt nicht ganz so viel Grossmut erwarten. Der hat nämlich in der Sache bei 510 Eur eine Obergrenze vorgesehen. Fakt bleibt aber erstmal, das wir trotz Mehrausgaben dank der Steuerersparnis ein Plus von 81,90 Eur verbuchen können.
Immerhin scheint das ganze Meldeverfahren soweit vereinfacht, das man mit den gesparten 82 Eur in etwa seinen eigenen Mehraufwand bzgl. des gesamten Verfahrens wenigstens nicht unter dem Stundensatz der Haushaltshilfe ansetzen muss...
Soweit, so gut. Die grösste Steuerersparniss hat man, wenn unsere Haushaltshilfe 2231,56 Eur im Jahr verdient. Dann wären die Mehrkosten 318,44 Eur, so das wir die 510 Eur Grenze genau ausschöpfen und stolze 191,56 Eur sparen. Verdient sie noch weniger, schöpfen wir zwar nicht den vollen Betrag aus, haben aber tatsächlich 20% steuerlich gespart. Sollte unsere fleissige Haushaltshilfe jedoch mehr als 3573,93 Eur jährlich, also rund 300 Eur im Monat, verdienen, zahlen wir trotz Steuerersparnis drauf! Man sieht also, das auch diese Steuerersparniss, wie so viele Modelle, nur für einen relativ stark einbeschränkten Bereich wirklich etwas bringen könnte.
Warum ich "könnte" schreibe? Nun, an dieser Stelle mal eine grundsätzliche Überlegung.
Laut minijob-zentrale.de liegt "ein Minijob im Privathaushalt vor, wenn von einem Arbeitnehmer in einem privaten Haushalt Tätigkeiten verrichtet werden, die normalerweise durch Familienmitglieder erledigt werden."
Also Dinge, die ich vielleicht von einem Familienmitglied, einem Nachbarn oder Freund auch mal verlangen würde. Entweder auf gegenseitiger Basis, oder eben gegen ein kleines Entgeld. Wenn nichts geleistet wurde, brauch ich natürlich auch nichts zahlen.
Melde ich jedoch meinen fleissigen Helfer, und sei es nur der Nachbar oder gute Freund, als Minijobber an, entsteht damit unweigerlich ein reguläres Arbeitsverhältniss, mit allen sich daraus ergebenden Rechten und vor allem Pflichten. Das bedeutet u.a. gesetzliche Kündigungsfristen, Krankengeld und .... bezahlten Urlaub!!! Während das Krankengeld durch die oben aufgeführten 14,17% Abgaben mit gedeckt ist, bin ich meiner Haushaltshilfe auch zu bezahltem Urlaub verpflichet. Wenn man davon ausgehts, das ein Urlaubsanspruch etwa einem Arbeitsmonat entspricht (gesetzlich 24Tage bei 6Tage Arbeitswoche), bedeutet dies nicht nur das ich für den einen Monat meinen Arbeiter seinem sicher wohlverdienten Urlaub schicke, sondern auch Ersatz brauche. Den ich auch bezahlen muss, zusätzlich. Wenn man von obigen Beispiel ausgeht (250 Eur/Monat), kostet mich also der Ersatz inkl. der dann
natürlich auch fälligen Abgaben also nochmal 285,67 Eur. Wenn ich diese von den ersparten 81,90 Eur abziehe, bleibt am Jahresende zwar wirklich eine Steuerersparnis, allerdings auch Mehrausgaben von satten 203,78 Eur. Zuzüglich des Aufwandes.
Da teile ich mir doch lieber die fiktiven Mehrausgaben mit meiner Haushaltshilfe...
Konkret geht es um das leidige Thema Steuern, genauer gesagt um das eher erfreuliche Thema Steuern sparen. Einkommenssteuern, angemerkt.
Um Steuern zu sparen, muss man natürlich erstmal Steuern zahlen. Wer also gar keine Steuern zahlt oder nur relativ wenig, hat kann auch nichts sparen.
Für den Rest gibt es ab diesen Jahr eine neue bzw. erweiterte Möglichkeit die Einkommensteuererklärung aufzublähen. Wer Haushaltshilfen beschäftigt, darf 20% der enstandenen Kosten steuerlich geltend machen, sprich absetzen. Natürlich nur, wenn wenn es sich dabei auch um ein legales Beschäftigungsverhältniss handelt. Durch dessen Umsetzung, wie sollte es anders sein, natürlich auch wieder Kosten entstehen. Schauen wir uns das doch mal an den Beispielzahlen aus dem oben verlinkten Artikel an:
Da verdient eine Haushaltshilfe 250 Eur im Monat, macht jährliche Kosten von 3000 Eur. Die bekommt unsere fleissige Haushaltshilfe.
Da wir das ganze "legalisieren" wollen, melden wir uns und unsere fleissige Helferin auch brav bei der Minijob Zentrale an.
Dadurch entstehen uns weitere Kosten in Höhe von 14,27%, was sich im Jahr auf 428,10 Eur summiert.
Dadurch das ganze "legalisiert" ist können nun 20% der entstandenen Kosten steuerlich geltend gemacht werden. Das wären immerhin 685,62 Eur, allerdings sollte man von unserem Staatshaushalt nicht ganz so viel Grossmut erwarten. Der hat nämlich in der Sache bei 510 Eur eine Obergrenze vorgesehen. Fakt bleibt aber erstmal, das wir trotz Mehrausgaben dank der Steuerersparnis ein Plus von 81,90 Eur verbuchen können.
Immerhin scheint das ganze Meldeverfahren soweit vereinfacht, das man mit den gesparten 82 Eur in etwa seinen eigenen Mehraufwand bzgl. des gesamten Verfahrens wenigstens nicht unter dem Stundensatz der Haushaltshilfe ansetzen muss...
Soweit, so gut. Die grösste Steuerersparniss hat man, wenn unsere Haushaltshilfe 2231,56 Eur im Jahr verdient. Dann wären die Mehrkosten 318,44 Eur, so das wir die 510 Eur Grenze genau ausschöpfen und stolze 191,56 Eur sparen. Verdient sie noch weniger, schöpfen wir zwar nicht den vollen Betrag aus, haben aber tatsächlich 20% steuerlich gespart. Sollte unsere fleissige Haushaltshilfe jedoch mehr als 3573,93 Eur jährlich, also rund 300 Eur im Monat, verdienen, zahlen wir trotz Steuerersparnis drauf! Man sieht also, das auch diese Steuerersparniss, wie so viele Modelle, nur für einen relativ stark einbeschränkten Bereich wirklich etwas bringen könnte.
Warum ich "könnte" schreibe? Nun, an dieser Stelle mal eine grundsätzliche Überlegung.
Laut minijob-zentrale.de liegt "ein Minijob im Privathaushalt vor, wenn von einem Arbeitnehmer in einem privaten Haushalt Tätigkeiten verrichtet werden, die normalerweise durch Familienmitglieder erledigt werden."
Also Dinge, die ich vielleicht von einem Familienmitglied, einem Nachbarn oder Freund auch mal verlangen würde. Entweder auf gegenseitiger Basis, oder eben gegen ein kleines Entgeld. Wenn nichts geleistet wurde, brauch ich natürlich auch nichts zahlen.
Melde ich jedoch meinen fleissigen Helfer, und sei es nur der Nachbar oder gute Freund, als Minijobber an, entsteht damit unweigerlich ein reguläres Arbeitsverhältniss, mit allen sich daraus ergebenden Rechten und vor allem Pflichten. Das bedeutet u.a. gesetzliche Kündigungsfristen, Krankengeld und .... bezahlten Urlaub!!! Während das Krankengeld durch die oben aufgeführten 14,17% Abgaben mit gedeckt ist, bin ich meiner Haushaltshilfe auch zu bezahltem Urlaub verpflichet. Wenn man davon ausgehts, das ein Urlaubsanspruch etwa einem Arbeitsmonat entspricht (gesetzlich 24Tage bei 6Tage Arbeitswoche), bedeutet dies nicht nur das ich für den einen Monat meinen Arbeiter seinem sicher wohlverdienten Urlaub schicke, sondern auch Ersatz brauche. Den ich auch bezahlen muss, zusätzlich. Wenn man von obigen Beispiel ausgeht (250 Eur/Monat), kostet mich also der Ersatz inkl. der dann
natürlich auch fälligen Abgaben also nochmal 285,67 Eur. Wenn ich diese von den ersparten 81,90 Eur abziehe, bleibt am Jahresende zwar wirklich eine Steuerersparnis, allerdings auch Mehrausgaben von satten 203,78 Eur. Zuzüglich des Aufwandes.
Da teile ich mir doch lieber die fiktiven Mehrausgaben mit meiner Haushaltshilfe...
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