Samstag, 14. März 2009
Sendezeitbegrenzung für Erotikseiten im Internet
So musste man in dieser Woche bei heise online lesen.

Ja wie jetzt, fragt sich da der durchschnittliche Internet-Geek, youporn erst nach 23 Uhr?

Und tatsächlich zeigt ein Blick in den Kinder- und Jugendschutz
: Jugendmedienschutz-Staatsvertrag
, der sich dem "Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Angeboten in elektronischen Informations- und Kommunikationsmedien" widmet, im Paragraph 5, das man "die Zeit, in der die [Entwicklungsbeeinträchtigende Angebote
] Angebote verbreitet oder zugänglich gemacht werden, so wählt, dass Kinder oder Jugendliche der betroffenen Altersstufe üblicherweise die Angebote nicht wahrnehmen" können, worauf diese Zeit um nächsten Satz auf 23-06 Uhr festgelegt ist.

Da fragt man sich doch ernsthaft, wie wirklichkeitsfern Leute sind, die solche Regelungen aufstellen? Nicht dass ich mich grundsätzlich über die Sinnhaftigkeit der "Zugangserschwerung zu entwicklungsbeeinträchtigende Angeboten" auslassen will, aber eine zeitliche Regelungen für Internet-Angebote? Welche Angebote sollte das denn bitteschön treffen, die wenigen Anbieter von Erotik- oder gar Pornoinhalten die überhaupt von Deutschland aus operieren? Alle anderen können ja schwerlich deutschem Jugendschutz unterliegen. Oder ist man in der Kommission für Jugendmedienschutz wirklich der Meinung, Internet ist eine deutsche Sache, die an deutschen Grenzen endet bzw anfängt und daher auch vollumfänglich deutschen Regelungen zu unterliegen hat? Ist es wirklich soviel besser, wenn die Jugend statt dem Online-Auftritt von Playbxx Deutschland einfach auf das internationale Angebot zurückgreift?

Ich hoffe, das die so wohlbehütete Jugend nicht nur jetzt den Blick über die geistige Grenze und damit auf die eher überproportional vorhandenen "zeitlich ungeregelten" Angebote wahrnehmen kann, sondern sich diese globale Sicht auch erhält für die Zeit wenn sie mit regeln, regieren und reglementieren dran ist.

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